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   LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 132/19   

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https://dejure.org/2019,39086
LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 132/19 (https://dejure.org/2019,39086)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2019 - 65 S 132/19 (https://dejure.org/2019,39086)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2019 - 65 S 132/19 (https://dejure.org/2019,39086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556 Abs 1 S 1 BGB, § 556 Abs 1 S 2 BGB
    Mietverhältnis: Umlagefähigkeit von Kosten für die Pflege von zur Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehenen Flächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Pflege einer Gemeinschaftsfläche sind nicht umlegbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemeinschaftsflächen gehören nicht ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Müssen sich Mieter an Gartenpflegekosten beteiligen? - Ist der Garten einer Wohnanlage öffentlich zugänglich, kann der Vermieter diese Kosten nicht umlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gartenpflegekosten bei frei zugänglicher Fläche einer WEG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Umlage von Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemeinschaftsflächen - Auf förmlichen Widmungsakt kommt es nicht an

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflegekosten für öffentlich zugängliche Parkflächen sind nicht umlegbar (IMR 2020, 1036)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 33/15

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Pflegekosten für

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 132/19
    (vgl. BGH, Urt. 10. Februar 2016 - VIII ZR 33/15, NJW 2016, 1439, nach beck-online Rn. 13f.).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12

    Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 132/19
    Soweit die ZK 63 sich insoweit auf eine Entscheidung des V. Zivilsenates des BGH bezieht (Urt. v. 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, NJW 2013, 473, nach beck-online) betrifft diese einen völlig anders gelagerten Sachverhalt, nämlich das Vorkaufsrecht des Landes Berlin nach dem VerkFlBerG.
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11

    Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 132/19
    Soweit die ZK 63 sich insoweit auf eine Entscheidung des V. Zivilsenates des BGH bezieht (Urt. v. 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, NJW 2013, 473, nach beck-online) betrifft diese einen völlig anders gelagerten Sachverhalt, nämlich das Vorkaufsrecht des Landes Berlin nach dem VerkFlBerG.
  • LG Berlin, 25.07.2017 - 63 S 33/17

    Umlage der Kosten einer Gemeinschaftsanlage möglich?

    Auszug aus LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 132/19
    Ohne Erfolg berufen die Kläger sich auf die Entscheidung der Zivilkammer 63 (Urt. v. 25. Juli 2017 - 63 S 33/17, juris), die anders als der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH wohl von einem förmlichen Widmungsakt ausgeht.
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